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   BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81   

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BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81 (https://dejure.org/1982,2091)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1982 - 2 C 4.81 (https://dejure.org/1982,2091)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1982 - 2 C 4.81 (https://dejure.org/1982,2091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme rechtswidriger Vorabentscheidungen - Umfang des Vertrauensschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 13.04.1972 - II C 2.71

    Anrechnung von Vordienstzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
    Hiervon macht § 155 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz BBG a.F. insofern eine Ausnahme, als der durch eine Vorabentscheidung Betroffene für den Fall einer Rechtsänderung nach Erlaß der Vorabentscheidung ausnahmslos nicht den Schutz seines Vertrauens in die Bestandskraft der Vorabentscheidung erwarten darf (BVerwGE 40, 65 [67]).

    Über die Zulässigkeit der Änderung bzw. des Widerrufs aus anderen Gründen enthält die Vorschrift keine Aussage (BVerwGE 40, 65 [67 f.]).

    So hat der erkennende Senat für den Fall des nachträglichen Eintritts einer für die Entscheidung erheblichen Tatsache die Zulässigkeit des Widerrufs einer Vorabentscheidung unter Beachtung der Rechtsgrundsätze über die Gewährung von Vertrauensschutz wiederholt ausdrücklich bejaht (vgl. BVerwGE 40, 65 [68]; Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 2] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 und 18.81 -).

    Nach alledem hat der Kläger, indem er mit Rücksicht auf den Inhalt des Bescheides vom 9. September 1970 sein Dienstverhältnis vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze beendete, im schutzwürdigen Vertrauen auf den Fortbestand der Vorabentscheidung eine ihn auf Dauer belastende vermögensrechtliche Entscheidung getroffen (vgl. BVerwGE 40, 65 [69]).

  • BVerwG, 24.08.1964 - VI C 27.62
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Grundsatz des Vertrauensschutzes (das Verwaltungsverfahrensgesetz ist hier noch nicht anzuwenden) kann ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nur zurückgenommen werden, wenn das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung das durch den Erlaß des fehlerhaften Aktes begründete Vertrauen des Begünstigten in die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiegt (vgl. u.a. BVerwGE 19, 188 [189] mit weiteren Nachweisen; 50, 265 [270]).

    In Fällen dieser Art ist dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung des mangelhaften Verwaltungsakts in der Regel gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts das Übergewicht beizumessen (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 28.68 - [DÖD 1970, 113, 114] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).

    Entscheidend für die - ausnahmsweise - Gewährung von Vertrauensschutz für die Zukunft ist, ob das Außerachtlassen des Vertrauensinteresses bei Berücksichtigung und Würdigung aller Umstände des einzelnen Falles gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BVerwGE 19, 188 [190 f.]).

  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
    In Fällen dieser Art ist dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung des mangelhaften Verwaltungsakts in der Regel gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts das Übergewicht beizumessen (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 28.68 - [DÖD 1970, 113, 114] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).

    Solche Ausnahmefälle hat das Bundesverwaltungsgericht anerkannt, wenn der Betroffene im (schutzwürdigen) Vertrauen auf die Bestandskraft (den Fortbestand) des Verwaltungsakts eine einschneidende und dauernde - nämlich praktisch unabänderliche - Umstellung seiner gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen oder mit ähnlich schweren Folgen eine Disposition unterlassen hat (vgl. BVerwGE 9, 251 [255]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 104.65 - [Buchholz 310 Vorbemerkung III § 42 VwGO, Ziff. 3: Aufhebung Nr. 63]; Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [a.a.O.] und vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 136]).

  • BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Rechtsbeständigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
    So hat der erkennende Senat für den Fall des nachträglichen Eintritts einer für die Entscheidung erheblichen Tatsache die Zulässigkeit des Widerrufs einer Vorabentscheidung unter Beachtung der Rechtsgrundsätze über die Gewährung von Vertrauensschutz wiederholt ausdrücklich bejaht (vgl. BVerwGE 40, 65 [68]; Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 2] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 und 18.81 -).

    In Fällen dieser Art ist dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung des mangelhaften Verwaltungsakts in der Regel gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts das Übergewicht beizumessen (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 28.68 - [DÖD 1970, 113, 114] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).

  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 28.68

    Rücknahme gesetzwidriger begünstigender Bescheide - Versorgungsansprüche eines

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
    In Fällen dieser Art ist dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung des mangelhaften Verwaltungsakts in der Regel gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts das Übergewicht beizumessen (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 28.68 - [DÖD 1970, 113, 114] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]; Beschluß vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).

    Er durfte sich vielmehr mit guten Gründen - und übrigens in Übereinstimmung mit der vom Verwaltungsgericht im vorliegenden Verfahren vertretenen Ansicht - auf eine zutreffende Berücksichtigung der Studienzeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit verlassen (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 28.68 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 02.10.1979 - 2 B 85.78

    Nichtzulassung einer Revision - Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
    Hieran ändert es nichts, daß die Versetzung in den Ruhestand erst zu einem späteren Zeitpunkt (1. Februar 1975) wirksam wurde (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 85.78 -).
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
    Solche Ausnahmefälle hat das Bundesverwaltungsgericht anerkannt, wenn der Betroffene im (schutzwürdigen) Vertrauen auf die Bestandskraft (den Fortbestand) des Verwaltungsakts eine einschneidende und dauernde - nämlich praktisch unabänderliche - Umstellung seiner gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen oder mit ähnlich schweren Folgen eine Disposition unterlassen hat (vgl. BVerwGE 9, 251 [255]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 104.65 - [Buchholz 310 Vorbemerkung III § 42 VwGO, Ziff. 3: Aufhebung Nr. 63]; Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [a.a.O.] und vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 136]).
  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
    Solche Ausnahmefälle hat das Bundesverwaltungsgericht anerkannt, wenn der Betroffene im (schutzwürdigen) Vertrauen auf die Bestandskraft (den Fortbestand) des Verwaltungsakts eine einschneidende und dauernde - nämlich praktisch unabänderliche - Umstellung seiner gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen oder mit ähnlich schweren Folgen eine Disposition unterlassen hat (vgl. BVerwGE 9, 251 [255]; Urteil vom 5. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 104.65 - [Buchholz 310 Vorbemerkung III § 42 VwGO, Ziff. 3: Aufhebung Nr. 63]; Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [a.a.O.] und vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 136]).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81

    Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
    So hat der erkennende Senat für den Fall des nachträglichen Eintritts einer für die Entscheidung erheblichen Tatsache die Zulässigkeit des Widerrufs einer Vorabentscheidung unter Beachtung der Rechtsgrundsätze über die Gewährung von Vertrauensschutz wiederholt ausdrücklich bejaht (vgl. BVerwGE 40, 65 [68]; Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 2] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 und 18.81 -).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 11.81

    Versorgungsfestsetzungsbescheid - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
    Entscheidungen gemäß § 155 Abs. 2 Satz 2 BBG a.F. erwachsen mit ihrer Unanfechtbarkeit in Bestandskraft und gehen in spätere Bescheide über die Festsetzung der Versorgungsbezüge ein (vgl. Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 11.81 -).
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63

    Rückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung - Wahrnehmung des Amtes eines

  • BVerwG, 18.03.1976 - 3 C 8.75

    Wiederaufnahmeverfahren - Fünfjahresfrist - Änderung der Schadensfeststellung -

  • BVerwG, 05.12.1968 - II C 104.65

    Anspruch einer Witwe auf Hinterbliebenenversorgung - Rücknahme einer

  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

  • BVerwG, 09.11.1972 - II B 49.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 17.01.1972 - II B 34.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.03.1976 - VI C 235.73

    Versorgungsempfänger - Oberkriegsgerichtsräte - Besoldungsneuregelung

  • BVerwG, 27.10.1964 - VI C 66.63

    Begriff des Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule - Für die erste

  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 16.93

    Beamtenversorgung - Mindeststudienzeit - Prüfungszeit - Wehrübungen

    Das Gesetz begrenzt damit die der Behörde eingeräumte Ermächtigung, nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen Studienzeiten und Prüfungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten zu berücksichtigen, auf die als Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung vorgeschriebene Mindestzeit, zuzüglich der üblichen Prüfungszeit (vgl. Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 4.81 - [Buchholz 232 § 116 a BBG a.F. Nr. 9] m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 3 B 12.883

    Notwendige Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Amtes

    Sinn und Zweck der Vorschrift bestehen darin, der Beweissicherung zu dienen und dem Beamten eine sichere Grundlage für die Berechnung seiner späteren Versorgung zu verschaffen (BVerwG U.v. 25.3.1982 - 2 C 4/81 - RiA 1982, 168).

    Nur muss sie spätestens bis zum Eintritt des Versorgungsfalls ergehen (BVerwG U.v. 25.3.1982 a.a.O.; Plog-Wiedow, BeamtVG, § 49 RdNr. 98; GKÖD, BeamtVG, § 49 RdNr. 29).

    Darüber hinaus hätte die Entscheidung über die Anrechnung von Zeiten nach § 11 BeamtVG im Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis getroffen werden sollen bzw. spätestens bis zum Eintritt des Versorgungsfalls ergehen müssen, um Rechtswirkungen zu entfalten (BVerwG v. 25.3.1982 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.03.2023 - 14 B 20.2069

    Vorwegentscheidung über Vordienstzeiten nach Ruhestandsversetzung

    Nach § 49 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG i.d.F.v. 6. Juni 2013 ist die Vorwegentscheidung über die Berücksichtigung von Vordienstzeiten nur in der Zeit von der Berufung in das Beamtenverhältnis bis zum Eintritt des Versorgungsfalls zulässig (im Anschluss an BVerwG, U.v. 25.3.1982 - 2 C 4.81 - juris Rn. 13).

    Zu § 155 Abs. 2 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) in der Fassung vom 17. Juli 1971, einer dem § 49 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG a.F. entsprechenden Vorgängervorschrift, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, U.v. 25.3.1982 - 2 C 4.81 - juris Rn. 13) bereits geklärt, dass die Vorwegentscheidung nur in der Zeit von der Berufung in das Beamtenverhältnis bis zum Eintritt des Versorgungsfalls zulässig ist.

    Als Argument dafür hat das Bundesverwaltungsgericht Sinn und Zweck der Vorschrift, der Beweissicherung zu dienen und dem Beamten eine sichere Grundlage für die Berechnung seiner späteren Versorgung zu verschaffen, angeführt, der nicht nur dann erreicht werde, wenn die Entscheidung - dem Wortlaut entsprechend - "bei" der Berufung in das Beamtenverhältnis getroffen werde, sondern auch dann, wenn sie später bis zum Eintritt des Versorgungsfalls ergehe (BVerwG, U.v. 25.3.1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 40.82

    Ausbildungszeit - Ruhegehaltfähige Dienstzeit - Kriegsteilnehmer - Reifevermerk -

    Insoweit verleiht § 49 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BeamtVG im Gegensatz zur Auffassung der Revision den Entscheidungen der Behörde keinen erhöhten Bestandsschutz (vgl. ebenso zum früher geltenden § 155 Abs. 2 Satz 2 BBG a.F. Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 4.81 - mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Finger in: Fürst, GKÖD I, Teil 4, 0 § 49 Rz 29).

    Dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts für die Zukunft das Übergewicht beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - Voraussetzung für den laufenden Bezug von Geldleistungen (Versorgungsbezügen) ist (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - und BVerwG 2 C 18.81 - <RiA 1982, 165>; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 4.81 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2019 - 4 S 934/18

    Beamtenrechtliche Versorgung; Berücksichtigung von Zeiten eines Urlaubs ohne

    Nach der ursprünglichen Konzeption des § 111 Abs. 1 BBG a.F. wurde zu diesem Zweck sowie aus Vertrauensschutzgründen der Grundsatz, dass Entscheidungen über die Berücksichtigung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten erst beim Eintritt des Versorgungsfalles getroffen werden, durchbrochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1982 - 2 C 4.81 -, Juris zu § 155 Abs. 2 Satz 2 BBG a.F.).

    Ob vor diesem Hintergrund auch eine Feststellung, auf die ein Anspruch nach Beendigung des Urlaubs nicht mehr besteht, weiterhin - von Amts wegen - zulässig ist und grundsätzlich noch Rechtswirkungen nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 Halbs. 2 BeamtVG (2006) entfaltet, wenn sie vor Eintritt des Versorgungsfalles ergeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1982 - 2 C 4.81 -, Juris zu § 155 Abs. 2 Satz 2 BBG a.F.), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • VGH Bayern, 26.08.2020 - 14 B 19.1411

    Beamtenversorgungsrecht, hier: Anerkennung von in der früheren DDR absolvierten

    Es ist aber in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Vorabentscheidung nicht nur anlässlich der Einstellung, sondern vielmehr in der gesamten Zeit von der Berufung in das Beamtenverhältnis bis zum Eintritt des Versorgungsfalls zulässig ist, weil Sinn und Zweck des § 49 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG - nämlich Beweissicherung und Schaffung einer sicheren Grundlage für die Berechnung der späteren Versorgung - auch dann erreicht werden können, wenn die Vorabentscheidung der Berufung in das Beamtenverhältnis nachfolgt, aber noch vor dem Eintritt des Versorgungsfalls ergeht (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.1982 - 2 C 4.81 - Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 9 S. 12 f.).

    Dies gilt auch dann, wenn die Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Ermessen der Verwaltung steht (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.1982 a.a.O. zur Ermessensbestimmung des § 116a Satz 1 BBG a.F.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - 21 A 2454/06

    Berücksichtigung von sonstigen Versorgungsleistungen neben den Versorgungsbezügen

    Urteile vom 25.3.1982 - 2 C 4.81 -, Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 9, und vom 28.6.1982 -6 C 92.78 -, BVerwGE 66, 65.
  • VG München, 26.07.2018 - M 12 K 18.35

    Festsetzung von Versorgungsbezügen

    Sinn und Zweck der Vorschrift bestehen darin, der Beweissicherung zu dienen und dem Beamten eine sichere Grundlage für die Berechnung seiner späteren Versorgung zu verschaffen (BVerwG, U.v. 25.3.1982 - 2 C 4/81 - RiA 1982, 168).

    Nur muss sie spätestens bis zum Eintritt des Versorgungsfalls ergehen (BVerwG, U.v. 25.3.1982 a.a.O.; Plog-Wiedow, BeamtVG, § 49 Rn. 98; GKÖD, BeamtVG, § 49 Rn. 29).

  • VG Gelsenkirchen, 26.08.2019 - 3 K 1489/18

    Vorabentscheidung, Vordienstzeit, ruhegehaltfähige Dienstzeit,

    Siehe nur VG Frankfurt, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 9 K 1467/14.F -, Rn. 19, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. März 1998 - 10 A 11500/97 -, Rn. 4, juris; für die Vorgängerregelung des § 155 BBG schon BVerwG, Urteil vom 25. März 1982 - 2 C 4/81 -, Rn. 13, juris.

    BVerwG, Urteil vom 25. März 1982 - 2 C 4/81 -, Rn. 13, juris; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz mit BeamtVG, Band 2, § 49 BeamtVG Rn. 49 ff. (Stand Nov. 2015).

  • VG Trier, 27.11.2017 - 6 K 2267/17

    Bindungswirkung einer Vorabentscheidung über das Ruhegehalt des Beamten

    Dieser Auslegung entspricht insbesondere auch Sinn und Zweck der Vorschrift, der darin besteht, der Beweissicherung zu dienen und dem Beamten eine sichere Grundlage für die Berechnung seiner späteren Versorgung zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1982 - 2 C 4.81 -, juris Rn. 13).

    Solche Ausnahmefälle hat das Bundesverwaltungsgericht anerkannt, wenn der Betroffene im (schutzwürdigen) Vertrauen auf die Bestandskraft (den Fortbestand) des Verwaltungsakts eine einschneidende und dauernde - nämlich praktisch unabänderliche - Umstellung seiner gesamten Lebensverhältnisse vorgenommen oder mit ähnlich schweren Folgen eine Disposition unterlassen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1982, a.a.O., juris Rn. 15 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 27.09.1995 - 1 UE 1199/91

    Antrag des Beamten auf Versetzung in den Ruhestand steht der Rücknahme einer

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 37.83

    Rücknahme eines rechtswidrigen Versorgungsbescheides - Voraussetzungen der

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21

    Ausbildungszeiten; Bestandsbeamter; einstufige Juristenausbildung;

  • VG Minden, 10.12.2013 - 10 K 2966/12

    Erhöhung des Ruhegehaltssatzes eines Beamten unter Berücksichtigung der Zeit des

  • BVerwG, 17.05.1991 - 2 B 7.91

    Ruhegehaltsfähigkeit von Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im

  • VG Osnabrück, 08.05.2002 - 3 A 171/01

    Umfang der anzuerkennenden ruhegehaltsfähigen Dienstzeit bei Ableistung einer

  • VG Berlin, 13.02.2006 - 26 A 265.02

    Anrechnung von Zeiten im ausländischen,öffentlichen Dienst (hier: Tätigkeit an

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